Ihre Kontaktdaten

*Pflichtfeld

SCHLIESSEN
SCHLIESSEN
SCHLIESSEN

Die eigene Immobilie energetisch zu modernisieren, ist meist sehr kostspielig.
Umso besser, dass es eine Förderung für neue Fenster gibt!

Unter bestimmten Voraussetzungen greift der Staat Ihnen unter die Arme und hilft mit einem umfangreichen Zuschuss. Welche Voraussetzungen das sind und ob ihr Bau- oder Sanierungsvorhaben grundsätzlich förderfähig ist, klären Sie vorab mit Ihrem zuständigen UNILUX-Fachpartner.

Die folgende Beantragung eines staatlichen Zuschusses ist dank unseres UNILUX-Fördermittel-Service ganz einfach: gehen Sie hierzu auf www.foerderung.unilux.de und stellen Sie Ihren Antrag online. Unsere benutzerfreundliche Webseite begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess – schnell, unkompliziert und ohne lästigen Behördenkontakt! Das Beste daran: Sie und der betreuende UNILUX Fachpartner werden über jeden Schritt im Antragsprozess elektronisch benachrichtigt.

  • Bei Fenster inklusive Rahmentausch: Fenster mit einem U-Wert von 0,95 W/m²K, der Wärmedurchgangskoeffizient, und Dachfenster mit einem U-Wert von 1,0 W/m²K. Es ist der Dämmwert des gesamten Fensters gemeint, also der Uw-Wert, und nicht nur der Wert der Scheibe, der Ug-Wert.
  • Bei Scheibentausch ohne Rahmen: U-Wert beträgt 1,3 W/m²K
  • Der U-Wert der Hauswand ist höher als der vom Fenster. Der Grund: Tauwasser bildet sich an der Wand, was oft zu Schäden führt. Stimmen die U-Werte nicht, muss erst eine Fassadendämmung stattfinden.
  • Das neue Fenster ist luftdichter als die alte Ausführung.

Fenstertausch: Förderung über das BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, ist innerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, kurz BMWK, angesiedelt. Es ist eine staatliche Behörde, die Gebäudesanierungen finanziert, um Immobilien energetisch zu modernisieren.

Einzelmaßnahmen, wie etwa ein Fenstertausch, sind förderungsfähig, wenn sie anschließend die Energieeffizienz erhöhen. Ist dies der Fall, erhalten Sie Fördermittel in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen Kosten.

Bedingungen für die Fenster-Förderung

  • Für Einzelmaßnahmen wie den Austausch von Fenstern, die die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern, gibt es eine Grundförderung von 15% auf die förderfähigen Kosten.
  • Die Investition muss mindestens 300 Euro betragen. Somit können in der Regel nicht nur Haustüren, sondern auch einzelne Fenster gefördert werden.
  • Die förderfähigen Kosten sind ohne individuellen Sanierungsfahrplan auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit begrenzt.
  • Die Förderung für neue Fenster beinhaltet auch den Einbau von Rollläden und Sonnenschutz.
  • Verpflichtend muss ein Energieberater beauftragt werden.

Liegt zusätzlich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor und ist der Fenstertausch darin als Maßnahme aufgeführt, kann ein iSFP‑Bonus von 5 Prozentpunkten hinzukommen. Dieser Bonus wird jedoch erst ab förderfähigen Kosten von mehr als 30.000 € (bei Wohngebäuden mit einer Wohneinheit) gewährt und nur auf den Teil der Kosten berechnet, der über dieser Grenze liegt.

Ohne Sanierungsfahrplan sind die förderfähigen Kosten je Wohneinheit in der Regel auf 30.000 €, mit Sanierungsfahrplan auf 60.000 € begrenzt. Die tatsächliche Förderhöhe hängt immer von Ihrem konkreten Projekt und den jeweils gültigen BAFA‑Bedingungen ab.

 

 

BEG-Grundförderung
(ohne iSFP-Bonus)

BEG-Maximalförderung
(mit iSFP-Bonus)

Investitions­zuschuss

15 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten

20 % Zuschuss
(15 % + 5 % iSFP-Bonus*)

iSFP = individueller Sanierungsfahrplan

nein
(Maßnahmen können innerhalb von
3 Jahren ab Zugang der Zusage des Zu-
wendungsbescheids umgesetzt werden)

ja
(Maßnahmen können innerhalb von
3 Jahren ab Zugang der Zusage des Zu-
wendungsbescheids umgesetzt werden)

Förderfähige Kosten

max. 30.000,– €
erste Wohneinheit

Verdopplung auf max. 60.000,– €
erste Wohneinheit

Gebäudealter

mindestens 5 Jahre

mindestens 10 Jahre

Fenster

Uw-Wert ≤ 0,95 W/m2K

Uw-Wert ≤ 0,95 W/m2K

Haustüren

Uw-Wert ≤ 1,3 W/m2K

Uw-Wert ≤ 1,3 W/m2K

Kosten Energie­beratung (inkl. MwSt.)

250 €
(effektiv)

850 €
(effektiv)

*auf den Teil der Kosten, der über 30.000 € für die erste Wohneinheit liegt (bei passenden Maßnahmen im iSFP)

 

Stand 08/2026

KfW-Förderung: Fenster im Rahmen einer energetischen Sanierung erneuern

Der Austausch eines Fensters stellt eine Einzelmaßnahme dar. Wenn Sie Ihr ganzes Haus in ein Effizienzhaus verwandeln, kommt der KfW-Kredit 261 in Frage. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, vergibt günstige Kredite inklusive eines staatlichen Zuschusses:

Für eine Sanierung zum Effizienzhaus erhalten Sie einen Kredit bis 150.000 Euro. Im Förderprogramm ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 45 Prozent vorgesehen. Die Höhe des Zuschusses hängt davon ab, wie gut Sie Ihr Haus sanieren. Ist eine hohe Energieeffizienz gegeben, erhalten Sie einen höheren Zuschuss. Kontaktieren Sie unbedingt vorab Ihren Energieberater.

Fenster sanieren: Förderung über Steuerbonus

Eine Alternative zu den oben genannten Förderungsmöglichkeiten stellt der Steuerbonus dar. Entstehen Kosten für eine Sanierung, wird die Einkommensteuer über drei Jahre reduziert. Je nachdem wie hoch Ihre Einkommensteuer ist, decken Sie mit der Steuersenkung bis zu 20 Prozent der Kosten ab. In diesem Rahmen können Sie den Steuerbonus erhalten:

  • Im ersten und zweiten Jahr: Sieben Prozent und maximal 14.000 Euro.
  • Im dritten Jahr: Sechs Prozent und maximal 12.000 Euro.
  • Die Gesamtkosten der Sanierungsarbeiten dürfen 200.000 Euro nicht überschreiten.

Für die handwerklichen Leistungen der Renovierung ist eine Bescheinigung vom Fachbetrieb notwendig. Ein Energieberater wird nicht verpflichtend benötigt. Ferner ist eine nachträgliche Meldung nach der Sanierung möglich. Der Steuerpflichtige muss dazu selbst in der Immobilie wohnen.

Fensteraustausch:
Förderung über UNILUX beantragen lassen

"Einfacher geht's tatsächlich nicht. Wir haben nur bei unserem Händler vor Ort die Fenster ausgesucht. Geplant hat das alles der UNILUX-Fachpartner. Und den ganzen bürokratischen Kram hat UNILUX für uns gemacht und organisiert. Klasse!"

Mann im mittleren Alter mit grauem Bart und Brille vor Wohnhaus

Fenster tauschen:
Förderung unter anderem für diese Fenster

3D-Querschnitt Holz-Alu-Fensterprofil DesignLine07

Holz-Alu-Fenster:
behaglich und robust

Holz-Alu-Fenster von UNILUX zeichnen sich durch ihre Behaglichkeit und Langlebigkeit aus. Hierbei sorgt das hochwertige Holz für angenehmes und wohltuendes Ambiente, während das Aluminium sich der rauen Witterung stellt.

3D-Querschnitt UNILUX Holzfensterprofil schräg

Fenster aus Holz:
hochwertig und schön

Ob rustikal oder schräg: Mit unseren meisterhaften Holzfenstern entscheiden Sie sich für ein behagliches Produkt, das neue Standards setzt. Selbst bei denkmalgeschützten Gebäuden werden Sie bei UNILUX fündig.

Kunststoff-Alu-Fenster:
elegant und verlässlich

Kunststoff-Alu-Fenster von UNILUX überzeugen mit ihrer Qualität und Eleganz. Sie bestehen aus einem Kunststoff-Fenster und einem Aluminiumschale. Außerdem gibt es eine große Auswahl bei Farben und Formen.

3D-Querschnitt Kunststofffensterprofil IsoPlus halbflächenversetzt

Kunststoff-Fenster:
günstig und langlebig

Auch für den kleinen Geldbeutel hat UNILUX mit den Kunststofffenster-Modellen IsoStar und IsoPlus die passende Lösung. Hohe Dämmwerte, beste Formstabilität und maximale Sicherheit zeichnen diese Fenster aus.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne!

         

Sie sind ein Fachbetrieb oder Architekturbüro?
Dann helfen Sie uns, in dem Sie folgende Felder ausfüllen:

*Pflichtfeld

Häufige Fragen zur Förderung:
Fenster tauschen leicht gemacht

Wie viel Förderung bekommt man für neue Fenster?

Die staatliche Förderung für einen Fenstertausch umfasst bei der BAFA‑Förderung in der Regel eine Grundförderung von 15 % der förderfähigen Kosten.

Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor und ist der Fenstertausch darin als Maßnahme enthalten, kann zusätzlich ein iSFP‑Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt werden. Dieser Bonus wird jedoch erst ab förderfähigen Kosten von mehr als 30.000 € je Wohneinheit und nur auf den übersteigenden Teil berechnet.

Zusätzlich können – je nach Situation – ein Tilgungszuschuss für einen KfW‑Kredit oder ein Steuerbonus in Frage kommen. Welche Kombination am sinnvollsten ist, prüft der UNILUX‑Fördermittel‑Service im Einzelfall.

Welche Fenster werden staatlich gefördert?
  • Fenster, auch Kastenfenster
  • Einbruchhemmende Ausstattung
  • Maßnahmen zur Schalldämmung
  • Rollläden und außen liegende Sonnenschutzvorrichtungen
  • Fest eingebauter Insektenschutz
  • Ausbau und Entsorgung alter Fenster
Wo beantrage ich einen Zuschuss für neue Fenster?

Über den UNILUX-Fördermittel-Service auf www.foerderung.unilux.de

Wer füllt meinen Fördermittel-Antrag aus?

Unsere offiziellen Energieberater, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der DENA, kurz für Deutsche Energie-Agentur, aufgeführt sind. Ihr UNILUX-Fachbetrieb und die Energieexperten prüfen, ob Ihre Immobilie förderfähig ist. Wenn dies der Fall ist, stellen Sie uns unter foerderung.unilux.de die benötigten Eckdaten zu Ihrem Bauvorhaben bereit und die Energieberater kümmern sich anschließend um die komplette Antragsabwicklung.

Wird Dreifachverglasung gefördert?

Ja, die Dreifachverglasung wird in besonderem Maße gefördert, da sie eine sehr gute Dämmung der Fenster sicherstellt.

Was bringt mir der UNILUX-Fördermittel-Service?
  • Attraktive staatliche Zuschüsse für Ihr Modernisierungsprojekt (15 % Grundförderung zzgl. ggf. iSFP Bonus nach aktueller BEG Richtlinie)
  • Rundum-sorglos-Paket, das Ihnen den leidigen Papierkram erspart
  • Individueller Fahrplan mit empfohlenen Sanierungsmaßnahmen für Ihre gesamte Immobilie
  • Blitzschnelle Antragsstellung
  • Deutlich niedrigere Kosten für Ihre Heizung durch hochwärmedämmende Energiesparfenster
  • Wichtiger Beitrag zur Schonung der Umwelt
  • Null Risiko – die Kosten für die Energieberatung werden bei Ablehnung der Förderung zurückerstattet
Landkarte mit Standort-Pin UNILUX